§ 1 Geltung

  1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die nachstehenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers/Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  3. Mündliche Abreden und Zusagen sind nur gültig, wenn diese von Müller Holzbau GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Die Angebote von Müller Holzbau GmbH sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.

§ 2 Bauleistungen

Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen, die Teile VOB/ B und ATV DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“ in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit in diesen AGBs nichts abweichend geregelt ist. Die aktuelle Fassung der VOB/B und der ATV DIN 18334  ist für Privatpersonen diesen AGBs als Anlage beigefügt.

§ 3 Angebote / Aufträge

  1. Die Angebote von Müller Holzbau GmbH basieren auf dem jeweils gültigen Preisstand für Material und Verarbeitung und haben eine Gültigkeit von 3 Monaten. Bei wesentlichen Kostenänderungen behalten wir uns eine Kostenangleichung in Abstimmung mit dem Käufer/Auftraggeber und dessen Einverständnis vor. Das Aufmass erfolgt nach dem wahren Materialverbrauch.
  2. Ausführung und Abrechnung erfolgen bei Bauleistungen nach den Bestimmungen der VOB/B.
  3. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Müller Holzbau GmbH schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für fernmündlich getätigte Bestellungen. Ist die Übernahme eines Auftrages nicht möglich, wird der Auftraggeber unterrichtet.
  4. Werden Müller Holzbau GmbH nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, so ist Müller Holzbau GmbH berechtigt, Vorkasse oder wesentliche Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurück zu treten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Der Kauf-/Auftragspreis ist binnen von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung ohne Abzug zu zahlen.
    3. Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu ersetzen. Verzugszinsen werden mit 5% über dem Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Müller Holzbau GmbH einen höheren Zinssatz nachweist oder der Auftraggeber einen geringeren.
  3. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als bezahlt. Sämtliche mit dieser Zahlung verbundene Kosten übernimmt der Käufer/Auftraggeber.
  4. Eine Aufrechnung ist nur mit von Müller Holzbau GmbH anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen zulässig

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises im Eigentum von Müller Holzbau GmbH. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass die Ware weiterverkauft wird. Kaufpreisforderungen an Dritte aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren werden bis zur Höhe der gesamten Rechnungsbeträge an Müller Holzbau GmbH abgetreten. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung ist der Käufer/Auftraggeber nicht berechtigt, die von Müller Holzbau GmbH gelieferte Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
  2. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Käufer/Auftraggeber als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer/Auftraggeber schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes, der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware/Werkes mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab; die Müller Holzbau GmbH nimmt die Abtretung an.
  3. Bei Waren, die der Käufer/Auftraggeber im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von Müller Holzbau GmbH bezieht, behält sich Müller Holzbau GmbH das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer/Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.
  4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme durch den Auftragnehmer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 6 Gewährleistung

  1. Handelt es sich bei der Leistung um eine Bauleistung, so gelten ausschließlich die Gewährleistungsvorschriften der VOB, nämlich: § 13 VOB/B.
  2. Holz ist ein Naturprodukt. Farbabweichungen und unterschiedliche Maserungen sind unumgänglich und erwünscht, und stellen daher keinen Grund zur Reklamation dar. Dies gilt auch für Trockenrisse. Jedes Stück Holz ist ein unverwechselbares Unikat.
  3. Die empfangene Ware ist sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit, Mängel und Beschädigung zu überprüfen. Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Frachtführer zu reklamieren.
  4. Mängelrügen müssen binnen 14 Tagen nach dem Empfang der Ware Müller Holzbau GmbH mitgeteilt werden. Transportschäden bedürfen zur Reklamation einer schriftlichen Bestätigung des Frachtführers. Mängel, die auf Verschleiß, durch nicht bei Müller Holzbau GmbH erfolgte Beschädigung, durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sowie zweckentfremdete Verwendung zurückzuführen sind, berechtigen nicht zur Mängelanzeige.
  5. Stellt der Käufer/Auftraggeber Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskammer am Sitz des Käufers/Auftraggebers benannten Sachverständigen erfolgt ist.
    6. Verlangt der Käufer/Auftraggeber Nacherfüllung, erfolgt diese nach Wahl von Müller Holzbau GmbH durch Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzteillieferung. Das Recht des Käufers/Auftraggebers, bei Fehlschlagen der Nachbesserung Minderung (Herabsetzen des Auftragspreises) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
  6. Unerhebliche, den Wert nicht wesentlich mindernde Mängel lassen keine Minderung oder Geltendmachung sonstiger Ansprüche zu.
  7. Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung werden nicht angenommen.

§ 7 Kündigung

  1. Das Kündigungsrecht von Auftraggeber und von Müller Holzbau GmbH richtet sich bei Bauleistungen nach den VOB/B.
  2. Erfolgt eine Kündigung, gleich aus welchem Grund, ohne dass sie von Müller Holzbau GmbH zu vertreten ist, hat Müller Holzbau GmbH das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz von 10 % des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreis zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber oder Müller Holzbau GmbH einen geringeren oder höheren Schaden nachweist.

§ 8 Allgemeine Haftungsbegrenzung

  1. Die Haftung von Müller Holzbau GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn Müller Holzbau GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, oder Müller Holzbau GmbH für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einzustehen hat sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
    2. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

§ 9 Höhere Gewalt

Betriebsstörungen, verursacht durch höhere Gewalt oder Krieg, behördliche Maßnahmen, Streik, Rohstoffmangel oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die bei Müller Holzbau GmbH oder anderen Vorlieferanten eingetreten sind, befreien Müller Holzbau GmbH ganz oder teilweise von den Lieferverpflichtungen. Eine durch o.g. Umstände herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Müller Holzbau GmbH für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

§ 10 Sondervereinbarungen

  1. Für Aufträge, die nach Vorlagen des Bestellers zu fertigen sind, übernimmt dieser die Haftung dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
  2. Sonderanfertigungen können weder umgetauscht noch zurückgegeben werden.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist 72226 Simmersfeld. Gerichtsstand ist Nagold.

§ 12 Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtsgültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den Vertragswillen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise regeln.
  2. Die Vereinbarungen dieses Vertrages gelten auch für spätere Zusatzvereinbarungen.
  3. Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

Stand 08.2012 Müller Holzbau GmbH, Forchenbusch 10, 72226 Simmersfeld